Die Entwicklungen in dem gegen das Land Baden-Württemberg gerichteten Kartellverfahren „Rundholzvermarktung" geben jedoch Anlass zu der Sorge, dass die gemeinsame Holzvermarktung von Land, Kommunen und privaten Waldbesitzenden kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Ein gerichtlich bestätigtes „Vertriebskartell" zwischen Land, Gemeinden und privaten Waldbesitzenden hätte unter Umständen weitreichende Folgen. Langwierige Auseinandersetzungen könnten für die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Holzverwertung auf Anbieter- und Nachfragerseite zu empfindlichen Belastungen führen. Alle an der gemeinsamen Holzvermarktung Beteiligten hätten gegebenenfalls mit hohen Schadensersatzforderungen der Holzkundenseite zu rechnen.
Daher wurde die gemeinsame Holzvermarktung zum 1. Januar 2019 beendet. Dies hat die Landesregierung in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz entschieden (GStB-Schreiben vom 8.11.2017). Das Holz aus dem Körperschaftswald wird seit diesem Zeitpunkt auf anderem Wege zu vermarkten sein. Gleiches gilt für das Holz aus dem Privatwald. Für Privatwaldbetriebe mit Forstbetriebsflächen unter 100 Hektar (ha) können Ausnahmen vereinbart werden, soweit für diese keine zumutbare Vermarktungsalternative besteht.
In Rheinland-Pfalz haben Umweltministerium, Gemeinde- und Städtebund und Waldbesitzerverband ein gemeinsames Konzept zur Neustrukturierung der Holzvermarktung erarbeitet, das die Zustimmung des Bundeskartellamtes fand.
Zum 01.01.2019 sind fünf kommunale Holzvermarktungsorganisationen entstanden, die flächendeckend über das Land verteilt sind.
Sie schließen Holzkaufverträge names der beteiligten kommunalen Waldbesitzer ab und bieten auch Privatwaldbesitzern die Vermarktung ihres Holzes an. Das jeweilige Forstamt mit seinen staatlichen und kommunalen Revierleitern ist unverändert für die Waldbewirtschaftung und die Holzbereitstellung zuständig. Der Brennholzverkauf an private Endverbraucher gehört nicht zu den Aufgaben der kommunalen Holzvermarktungsorganisationen, sondern erfolgt unverändert vor Ort.
Weitere Informationen:
- Klageabweisung im Verfahren eines großen Prozessfinanzierers gegen das Land Rheinland-Pfalz im sogenannten „Rundholzkartellverfahren“ (Pressemitteilung Landgericht Mainz vom 13.10.2022; ext. Link)
- Kartellschadensersatzklage wegen Holzvermarktung; - Streitverkündung seitens des Landes (GStB-Schreiben vom 21.3.2022)
- Holzvermarktung und Kartellklage beschäftigt Stadt- und Ortsbürgermeister – GStB-Informationsveranstaltung (Artikel vom 24.1.2022)
- Urteil der 30. Zivilkammer im sog. „Rundholzkartell“ (Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart vom 20.1.2022)
- Kartellschadensersatzklage wegen Holzvermarktung; - Streitverkündung seitens des Landes (GStB-Schreiben vom 20.12.2021)
- Waldbesitzende über Kartellklage zu Rundholzvermarktung förmlich benachrichtigt (Pressemeldung des MKUEM vom 07.12.2021)
- Kartellschadensersatzklage der "ASG 3 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH" gegen das Land Rheinland-Pfalz (Schreiben der KSV RP und des Waldbesitzerverbandes RP vom 03.07.2020)
- Kartellklage über 121 Millionen Euro betrifft hunderttausende Waldbesitzende und kann den Wald in Rheinland-Pfalz gefährden (Pressemeldung des Fortsministeriums 25.06.2020)
- Kommunale Holzvermarktungsstrukturen in Rheinland-Pfalz (AFZ-DerWald 15/2019)
- Kommunale Holzvermarktungsstrukturen (Schwerpunkt-Aufsätze aus Gemeinde und Stadt April 2019)
- Die Entwicklung der kommunalen Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz (Interview mit Dr. Stefan Schaefer)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Förderung zum Aufbau von Holzvermarktungsstrukturen (20.12.2018)
- Förderung zum Aufbau von Holzvermarktungsstrukturen (Schreiben des MUEEF vom 20.11.2018 inklusive Anschreiben des GStB)
- Höfken: Wichtiger Meilenstein zur Neuausrichtung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz erreicht (Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 19.11.2018)
- Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen inkl. Textvorlage für die Anzeige an die ADD (GStB-Schreiben vom 10.09.2018)
- Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung (Schwerpunkt-Aufsätze aus Gemeinde und Stadt August 2018)
- Änderungskündigung der Geschäftsbesorgungsverträge mit Landesforsten (GStB-Schreiben vom 14.6.2018)
- Gemeindewald; Neustrukturierung der Holzvermarktung (GStB-Schreiben vom 13.6.2018)
- Führung der Verwaltungsgeschäfte nach § 68 der Gemeindeordnung (Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 16.01.2018)
- Gemeindewald; Neustrukturierung der Holzvermarktung (GStB-Schreiben mit Anlagen vom 3.1.2018)