Der Entwurf des Kommunalen Finanzausgleichs stellt keine gerechte Verteilung dar. Er löst weder die Probleme der großen Städte und benachteiligt die Kommunen in der Fläche. Der Entwurf sieht vor, dass von insgesamt 130 Millionen Euro vom Aufwuchs rund 90 Millionen Euro primär an die kreisfreien Städte ausgezahlt werden. „Ein angemessener Finanzausgleich muss den tatsächlichen Herausforderungen Rechnung tragen und die Kommunen im ganzen Land in die Lage versetzen, ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger angemessen zu erfüllen. Wenn die Geburtenrate zunimmt, die Schülerzahlen steigen, die Digitalisierung vorangebracht und Straßen, Wege und Plätze endlich in einem ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden sollen, funktioniert das nur mit zusätzlichen Mitteln. Es muss mehr Geld in den Topf!“, so Frieden weiter.
Der jetzt vorgeschlagene Ansatz, die großen
kreisfreien Städte im Hinblick auf die Soziallasten besser zu stellen
und diese Mittel bei den Kommunen in der Fläche wegzunehmen, löst keine
Probleme, sondern verschärft nur unnütz Konflikte. Mit Verwunderung hat
der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz daher die Presseerklärung
von sechs SPD-Oberbürgermeistern zur Kenntnis genommen, die im
Alleingang für die geplanten Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich
werben.
Bisher haben die Kommunalen
Spitzenverbände über alle Parteigrenzen hinweg den Entwurf des
Landesgesetzes zur neuerlichen Änderung des
Landesfinanzausgleichsgesetzes abgelehnt, weil insgesamt den Kommunen zu
wenig Geld zugewiesen wird. Jetzt scheren die sechs
SPD-Oberbürgermeister offenbar aus parteipolitischen Gründen aus, obwohl
die kreisfreien Städte den größten Anteil am Aufwuchs des kommunalen
Finanzausgleichs im Jahr 2018 abgekommen.
Man hilft den armen Großen nicht, indem man anderen, denen auch Mittel fehlen, noch Geld wegnimmt. Insoweit sollte sich der Dank der kreisfreien Städte nicht an das Land, sondern insbesondere an die Ortsgemeinden richten.
Bereits im Jahr 2012 hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof den kommunalen Finanzausgleich seit dem Jahr 2007 (und für alle Folgejahre) wegen zu geringer Ausstattung für nicht mit der Verfassung für vereinbar erklärt und das Land aufgefordert einen „spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten“. Das Land hat sich finanziell mit 50 Mio. Euro beteiligt. Wie Prof. Junkern-heinrich in seinem Gutachten bereits festgestellt hat, ist die kommunale Finanzkrise damit nicht gelöst.
„In der Vergangenheit waren die rheinland-pfälzischen Kommunen von zum Teil hohen Defiziten gekennzeichnet. Zwischen 1990 und 2016 betrugen die Finanzierungssalden laut Rechnungshof Rheinland-Pfalz im Durchschnitt -319 Mio. Euro. Das sind kumuliert 7,66 Mrd. Euro! {…} Die finanzielle Aufstockung um effektiv 50 Mio. Euro durch die LFAG-Reform hat ihr Ziel nicht erreicht.“
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 26. Juni 2018