Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin gemeinsam mit
der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften
neue Ansätze in der Sicherheitspolitik vorgestellt.
Die Menschen
sind vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr, des großen Zustroms
von Flüchtlingen und der anwachsenden Alltagskriminalität zunehmend
verunsichert und beginnen zu zweifeln, ob der Staat ihre Sicherheit
ausreichend gewährleisten kann. Angst, Radikalisierungen und sogar die
Aufstellung von Bürgerwehren sind die Folge. Das dürfen wir nicht
hinnehmen, der Staat muss seine Handlungsfähigkeit zeigen, die
Bürgerinnen und Bürger besser schützen und die Sicherheitsstrukturen
stärken, sagten der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, und der Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, zugleich Vorstandsmitglied der Freiherr vom Stein-Akademie heute in Berlin.
Notwendig ist ein Bündnis für mehr Sicherheit zwischen Bund und Ländern aufzustellen, das die Kommunen unterstützen. Dazu gehören:
- Mehr sichtbare Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit
Den
„Schutzmann an der Ecke“ und den Streife gehenden Polizisten gibt es
nur noch selten. Diese Entwicklung muss umgekehrt werden. Die Polizei
ist und bleibt für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig und muss
unmittelbar und sichtbar einschreiten.
- Bundesweites Konzept gegen zunehmende Wohnungseinbruchsdiebstähle
Nach
wie vor ist die Zahl der Wohnungseinbrüche viel zu hoch (2015 über 150
000 Fälle) und verunsichert die Menschen. Gerade in von Einbrüchen
besonders betroffenen Gebieten muss die Sichtbarkeit der Polizei erhöht
und ausreichende Ermittler eingesetzt werden. Dazu wird eine Aufstockung
der Polizeikräfte, insbesondere bei den Ländern, unverzichtbar sein.
- Entlastung der Polizei von bürokratischen Aufgaben und größere Konzentration auf Strafverfolgung und Straftatenverhinderung
Die
Polizei sollte von möglichst vielen bürokratischen Aufgaben entbunden
werden, wie zum Beispiel der Begleitung von Schwertransporten oder den
Geschwindigkeitsmessungen im Verkehr.
- Städtebauliche Kriminalprävention
Durch
eine städtebauliche Kriminalprävention kann das Entstehen von
„Angsträumen“ und gefestigter Deliktsstrukturen verhindert werden, etwa
durch entsprechende Beleuchtungskonzepte, die Einsehbarkeit von
verborgenen Winkeln oder eine verstärkte Videoüberwachung. Landsberg
und Manns forderten auch einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen
Hasskriminalität, Bedrohung und Angriffe auf Entscheidungsträger und
Einsatzkräfte.
- Null-Toleranz des Staates gegenüber Bedrohungen von kommunalen Entscheidungsträgern
Die
Hasskriminalität in der politischen Auseinandersetzung in Deutschland
nimmt dramatisch zu. Sie hat mit der Messerattacke auf die Kölner
Oberbürgermeisterin einen traurigen Höhepunkt erreicht. Im Netz werden
Schmährufe, Bedrohungen und Beleidigungen veröffentlicht. Einsatzkräfte
von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte werden teilweise angegriffen,
beleidigt und verletzt. Bürgermeister und Landräte werden bedroht, ihre
Familienangehörigen drangsaliert und eingeschüchtert. Teilweise hat das
schon zu Rücktritten geführt.
- Kommunikationsplattformen notwendig
Die
Integration von Flüchtlingen ist eine Daueraufgabe für Staat und
Gesellschaft. Es bedarf spezieller Informationsplattformen vor Ort, wo
auch über positive Beispiele gelungener Integration berichtet wird.
Politik
darf darauf nicht nur mit Empörung und Betroffenheit reagieren.
Notwendig ist ein Aktionsplan von Bund und Ländern, in dem die
notwendige Null-Toleranz des Staates auch rechtlich und tatsächlich
umgesetzt wird.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden und
wiederholten Bedrohung von kommunalen Entscheidungsträgern und deren
Familienangehörigen schlagen der Deutsche Städte- und Gemeindebund und
die Freiherr vom Stein-Akademie die Einführung eines neuen Tatbestandes
„Politikerstalking“ als § 238a StGB vor. Die Vorschrift wurde von Prof.
Dr. Christian Friedrich Majer von der Universität Ludwigsburg im Rahmen
eines Gutachtens für die Freiherr vom Stein-Akademie (Bedrohungen und Beschimpfungen von (Ober-)BürgermeisterInnen sowie sonstigen Amts- und MandatsträgerInnen, pdf) entwickelt.
Kernaussage der Botschaft muss sein, dass das unbefugte Nachstellen von
Amts- oder Mandatsträger oder von für den öffentlichen Dienst besonders
Verpflichteten, das geeignet ist, die Lebensführung des Betroffenen zu
beeinträchtigen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft wird.
Die genannten Maßnahmen werden
allerdings nur dann die gewünschten Erfolge erzielen, so Landsberg und
Manns, wenn Bund und Länder bereit sind, für zusätzliches Personal und
Finanzmittel dauerhaft bereitzustellen. Dies ist unerlässlich, um den
notwendigen Frieden in unserer Gesellschaft zu gewährleisten und den
Rechtsstaat zu schützen.
Das Gutachten von Prof. Dr. Christian-Friedrich Majer kann auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes unter www.dstgb.de und ebenso auf der Internetpräsenz der Freiherr vom Stein-Akademie unter http://www.fvs-akademie.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der Freiherr vom Stein-Akademie vom 24. Februar 2016