DStGB: Deutschlands Aufnahmefähigkeit ist begrenzt; Überforderung der Kommunen vermeiden, Integrationspakt beschließen und Finanzierung sichern

Die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge stellt für die Kommunen im Jahr 2016 eine immense Herausforderung dar. Wenn der Flüchtlingsstrom in der bisherigen Form anhält, sind die Kommunen überfordert, wie es schon jetzt bei einer Vielzahl zunehmend der Fall ist.

 „Deutschlands Aufnahmefähigkeit für Flüchtlinge ist begrenzt“, sagte DStGB-Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, heute in Berlin. Notwendig sind nationale, europäische und internationale Strategien zur Begrenzung der Flüchtlingsströme, um die Funktions- und Handlungsfähigkeit aller Ebenen des Staates zu gewährleisten.

Die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre wird die Integration der Flüchtlinge sein.

Da ein Großteil der Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben wird, fordert der DStGB Integrationsgesetze des Bundes und der Länder, in denen nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ die Leistungen aber auch die Anforderungen an die Neubürger festgelegt werden. Dazu gehört selbstverständlich auch das Bekenntnis zur Werteordnung des Grundgesetzes wie z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben wird in den nächsten Jahren Milliarden kosten. Der DStGB erwartet Antworten von Bund und Ländern, wie Städten und Gemeinden der erhebliche Finanzierungsbedarf bei der Integration ersetzt wird. Da die Integration der Flüchtlinge keine Aufgabe für nur wenige Jahre ist, fordert der DStGB die Einführung einer neuen Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Migration und Integration. Integration gibt es nicht zum Nulltarif. Wir brauchen zusätzliche Lehrer für rund 300.000 Schülerinnen und Schüler, 100.000 Kitaplätze, 20.000 Erzieherinnen und Erzieher, mehr Sozialarbeiter und nicht zuletzt auch zusätzliche Gebäude für Schulen und Kitas sowie eine deutliche Entlastung bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II.

Auch stellt die zunehmende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine große Herausforderung für die Kommunen, insbesondere die Jugendämter dar. Überwiegend handelt es sich um Personen zwischen 15 und 17 Jahren, die offenbar teilweise auch von ih-ren Familien „vorgeschickt“ werden und häufig über Schlepperorganisationen nach Deutschland kommen. Wir müssen sicherstellen, dass sie besonders geschützt, schnell integriert und gut betreut werden. Dazu fordert der DStGB ein eigenes Leistungsrecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Regelungen sollten einerseits der besonderen Situation dieser Flüchtlinge Rechnung tragen (z. B. die schnelle Integration sowie die schulische und berufliche Bildung in den Vordergrund stellen) und andererseits gewährleisten, dass die Aufgabe sowohl organisatorisch wie finanziell leistbar ist.

Der DStGB mahnt eine zügige Verabschiedung des Asylpaketes II an. Wir brauchen die beschleunigten Verfahren vor allem für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Dies ist auch ein wichtiges Signal an die betroffenen Länder und die Menschen, die sich von dort auf den Weg machen wollen. Die vorgesehene Residenzpflicht für diese Personen ist wichtig, ebenso die Begrenzung des Familiennachzuges sowie die generelle Beschleunigung von Abschiebungen. Personen mit Bleibeperspektive müssen möglichst schnell integriert werden. Wichtiger als die Kostenbeteiligung an den Integrationskursen wäre jedoch die verpflichtende Teilnahme. Die Kostenbeteiligung wird ohnehin nur in geringem Umfang möglich sein und zusätzliche Bürokratie erfordern.

Auf der europäischen Ebene ist der konsequente Schutz der EU-Außengrenzen erforderlich. Dieser Schutz muss ergänzt werden mit einer größeren Zahl von europäischen Erstaufnahmeeinrichtungen entlang der Außengrenze insbesondere in Griechenland und Italien. „Dort müssen ein ordnungsgemäßes Registrierungsverfahren, eine menschenwürdige Unterbringung und die Entscheidung über den Asylantrag nach europäischen Standards sichergestellt werden“, so Schäfer. Die Verteilung der Flüchtlinge mit einem Asylanspruch müsse nach einer festen Quote europaweit erfolgen.

Wichtig seien zudem Initiativen auf internationaler Ebene. Dazu zählten verbindliche Vereinbarungen zwischen der EU auf der einen Seite und Ländern wie Türkei oder Jordanien auf der anderen Seite. Es müsse sichergestellt werden, dass Europa diesen Ländern, aber auch den internationalen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel UNHCR, hilft und der Flüchtlingsdruck nach Europa aus den Einrichtungen in diesen Ländern reduziert wird.


Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Nr. 01/2016 vom 5. Januar 2016

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