Der Bundesfinanzminister hat hier mehrfach das klare Signal ausgesendet, „einmalig“ und bis zur Hälfte der Schulden Bundesmittel einzusetzen, um zu einer Lösung zu kommen. Voraussetzung sei allerdings, dass die betroffenen Länder – also auch Rheinland-Pfalz – sich erstens maßgeblich an der Entschuldung beteiligen und zweitens langfristig auskömmliche Finanzausstattungen sicherstellen, so dass die heute entschuldeten Städte und Gemeinden nicht morgen wieder in der Schuldenfalle sitzen.
Das Zeitfenster für die dringend
notwendigen Maßnahmen ist wegen des historisch niedrigen Zinsniveaus gerade
jetzt besonders günstig, aber auch nur kurz wegen des erforderlichen nationalen
Konsenses. Denn ohne Zustimmung der anderen Länder wird es keine „Bundeshilfe“ geben.
Deshalb ist das Land gefordert, möglichst schnell und konstruktiv die jetzt
anlaufenden Gespräche mit dem Bund zu führen. Dabei muss deutlich gemacht
werden - wie der Bundesfinanzminister und die großen Bundestagsfraktionen
wiederholt klarstellten - dass es ohne erhebliche eigene zusätzliche Leistungen
der Länder keine Lösungen geben wird.
Im Hinblick auf die Zukunft der Städte
und Gemeinden muss sich das Land diesen Herausforderungen stellen.
Finanzministerin Doris Ahnen hat die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik
am 7.11.19 in Berlin ausdrücklich als wichtiges, gemeinsames Interesse aller
staatlichen Ebenen festgestellt und anerkannt, dass hier alle staatliche Ebenen
gefordert sind. Dabei hat die Finanzministerin der Beteiligung des Landes mit
der Formulierung die Entschuldung „… auf ein höchstens durchschnittliches
Niveau zu reduzieren…“ unnötigerweise Grenzen gesetzt. Wie ernsthaft ist der
Wille des Landes für eine umfassende Entschuldung?
Auf diese und weitere Fragen
erwarten wir als kommunaler Spitzenverband zu Recht deutliche Antworten und
einen intensiven Dialog.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2019
Dr. Karl-Heinz Frieden
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes