Natura 2000 - Erstellung von Bewirtschaftungsplänen im Jahr 2012Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und
Forsten hat mit Schreiben vom 13.03.2012 darüber informiert,
dass im Jahr 2012, wie zuvor auch im Jahr 2011, Bewirtschaftungspläne
(Managementpläne) in FFH- und Vogelschutzgebieten erstellt werden. Mit
der Durchführung sind private Planungsbüros beauftragt. In Rheinland-Pfalz sind in mehreren Verfahren insgesamt
ausgewiesen worden. Da sich die FFH- und Vogelschutzgebiete teilweise überschneiden, sind in der Summe ca. 380.000 ha NATURA 2000-Gebiete vorhanden. Dies entspricht etwa 20 % der Landesfläche. Der Waldanteil in den NATURA 2000-Gebieten liegt bei 78 %. Davon ist der Kommunalwald mit 44 % am stärksten betroffen (Staatswald 33 %, Privatwald 23 %). Welche konkreten Ziele und Maßnahmen in den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten verfolgt werden, beinhalten die Bewirtschaftungspläne. Sie haben keine parzellenscharfe Maßnahmenfestlegung. Auch haben die Pläne keine direkte rechtliche Verbindlichkeit für die einzelnen Grundeigentümer. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit den Bewirtschaftungsplänen „die Weichen gestellt werden“. Die nachfolgend als Anlagen beigefügten Tabellen zeigen, getrennt für FFH- und für Vogelschutzgebiete, welche Kreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden von der Erstellung der Bewirtschaftungspläne im Jahr 2012 betroffen sind. Die Flächenangaben können nach den Waldeigentumsarten Bundeswald, Kommunalwald, Privatwald und Staatswald differenziert werden. Soweit es sich um Flächen außerhalb des Waldes handelt, finden sich die berührten Kommunen gleichfalls in den Tabellen; der Waldanteil ist mit „0“ angesetzt. >>> FFH - Liste der betroffenen Gemeinden Insgesamt werden im Jahr 2012
beplant. Auch bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sich die FFH- und Vogelschutzgebiete in weiten Teilen überlagern, so dass die Hektarangaben nicht addiert werden können. >>> GStB-Schreiben vom 14.03.2012 Umsetzung von NATURA 2000 im WaldDie Umsetzung von NATURA 2000 im Wald wirft in zunehmendem Maße dringend klärungsbedürftige Fragestellungen auf. Die politischen und ministeriellen Zusagen der Vergangenheit, dass die ordnungsgemäße Forstwirtschaft keine relevanten Einschränkungen erfährt und gleichzeitig ein verbesserter Zugang zu Förderprogrammen besteht, erscheint aus heutiger Sicht mehr als zweifelhaft.
>>> GStB-Schreiben vom 15.06.2012 >>> Schreiben an Herrn Staatssekretär Dr. Griese vom 14.06.2012 |
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