Einführung eines elektronischen Jagdkatasters (GuSt Oktober 2012)Autor: Georg Bauer (Referent im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz) Der Gemeinde- und Städtebund hat die Entwicklung des EDV-Systems Artemis initiiert, das die Erstellung und Führung eines elektronischen Jagdkatasters möglich macht. Die Software Artemis ist nun über die Firma OrgaSoft Kommunal (OSK)/ Saarbrücken erhältlich. Gesetzliche Grundlagen und AnforderungenDie Jagdgenossenschaften werden in § 7 Abs. 4 Nr. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJGDVO) sowie in § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz) zur Führung eines Jagdkatasters verpflichtet. Erstellung und AktualisierungFür das Jagdkataster kann seitens der Gemeinden auf die vorliegenden Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden. Mit Schreiben vom 14.11.2006 sowie in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (LT-Drs. 16/1305) geht das rheinland-pfälzische Innenministerium auf die Nutzung von Geobasisinformationen durch die Jagdgenossenschaften im Rahmen einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein. Demnach können die für die Gemeinden kostenfreien Geobasisinformationen ohne die Berechnung gesonderter Kosten verwendet werden, sofern die Geschäfte der Jagdgenossenschaft durch die Kommunalverwaltung geführt werden (Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Gemeinde nach § 11 Abs. 7 LJG). Diese Geobasisinformationen (Katasterdaten) stellen jedoch für sich allein genommen noch kein brauchbares Jagdkataster im beschriebenen Sinne dar. Elektronisches Jagdkataster der Firma OSKDas Erstellen und Führen eines Jagdkatasters stellt die Jagdgenossenschaften
vielerorts vor erhebliche Probleme. Nicht selten bestehen deutliche
Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit und der Aktualität der Daten. Zunächst werden aus den vorliegenden Geobasisinformationen
der Landesvermessungsverwaltung die Jagdkataster der einzelnen
Jagdbezirke erzeugt. Dazu erfolgt die schon erwähnte Abgrenzung der
bejagbaren Flächen und die Überprüfung der Jagdbezirksgrenzen, was
grundsätzlich vor Ort erfolgen muss, unter Zuhilfenahme von Luftbildern
und geografischen Informationssystemen (GIS). Eine örtliche
Inaugenscheinnahme einzelner Grundstücke dürfte dadurch nur
ausnahmsweise in besonders schwierigen Fällen erforderlich sein. Eine
Aktualisierung des Jagdkatasters, das heißt insbesondere der
Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Grundflächen, erfolgt durch einen
Abgleich geänderter Geobasisinformationen
mit Hilfe des EDV-Programms. Erkannte Änderungen bezüglich der
Eigentümerverhältnisse müssen jedoch, ebenso wie Änderungen hinsichtlich
der Bejagbarkeit einzelner Grundflächen, örtlich in das elektronische
Jagdkataster übernommen werden. Durch die Erfassung und Abgrenzung der bejagbaren Grundflächen des Jagdbezirks steht darüber hinaus eine aktuelle und flurstücksscharfe Karte des Jagdbezirks zur Verfügung, welche sogar mit Luftbildern hinterlegt werden kann. Im Zusammenhang mit einer Jagdverpachtung und dem erforderlichen Jagdpachtvertrag (erforderlicher Lageplan des Jagdbezirks, Teilverpachtung von „Jagdbögen“) dürfte das von zusätzlichem Nutzen sein, die Rechtssicherheit erhöhen und einen professionellen Eindruck hinterlassen. Das Programm ist ab sofort für die Kommunalverwaltungen bei der OSK verfügbar. Die Software „Artemis“ und die Erstellung und Führung eines elektronischen Jagdkatasters werden Anfang November unserem Fachbeirat „Forst und Jagd“ in der Villa Belgrano in Boppard vorgestellt. |
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