Jagdgenossenschaften

Aktuell

Die Mai-Ausgabe des BlitzReports - Fachbeirat "Forst und Jagd" ist erschienen.
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Der Gemeinde- und Städtebund lädt am 26.06.2013 zu einer landesweiten Informationsveranstaltung zum Thema  „Jagdgenossenschaften - zwischen Laptop und Lodenmantel' nach Emmelshausen ein.
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Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat im Januar 2013 einen Muster-Jagdpachtvertrag nebst umfangreichen Erläuterungen veröffentlicht. Damit wird einem vielfältig geäußerten Bedürfnis der Gemeinden und der Jagdgenossenschaften Rechnung getragen.
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Gemeinde- und Städtebund als Interessenvertretung der kommunalen Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften


Die Gemeinden sind in mehrfacher Hinsicht von Fragen des Jagdwesens berührt, insbesondere als Eigentümer bejagbarer Grundstücke in der Gemarkung, durch die Übernahme der Verwaltung der Angelegenheiten für die örtliche Jagdgenossenschaft sowie als zuständige Behörde bei Verfahren in Wildschadenssachen.

 

In Rheinland-Pfalz ist die Kooperation zwischen Gemeinden und Jagdgenossenschaften besonders eng. In einer Vielzahl von Fällen ist die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister gleichzeitig Jagdvorsteher, die Kommune der größte Jagdgenosse in der Jagdgenossenschaft und die Verwaltungsgeschäfte werden von der Gemeinde auftragsweise für die Jagdgenossenschaft wahrgenommen. Jagdpachtanteile, welche die Jagdgenossen für den Wirtschaftswegebau zur Verfügung stellen, werden auf die beitragsfähigen Aufwendungen und Kosten angerechnet.

 

Weit überwiegend haben die Kommunen auf die Selbstständigkeit ihrer kommunalen Eigenjagdbezirke (bis auf Widerruf) verzichtet. Diese Praxis kommt den Interessen der Jagdgenossenschaften sehr entgegen, weil die Kommunen häufig die jagdlich wertvollen Waldflächen in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk einbringen.

 

Die Interessenvertretung und die Beratung von Gemeinden und Jagdgenossenschaften erfolgt in Rheinland-Pfalz – im Unterschied zu anderen Bundesländern – traditionell über den Gemeinde- und Städtebund als kommunalen Spitzenverband. Der Gemeinde- und Städtebund ist bemüht, die bewährte und vertrauensvolle Kooperation zwischen Gemeinden und Jagdgenossenschaften vor Ort zu erhalten.
 

 

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