Bundesprogramm 'Kommunale Investitionen für finanzschwache Kommunen'Diese Mittel werden ergänzend zu dem bereits zuvor beschlossenen Investitionsprogramm über 10 Milliarden vorrangig für Verkehrsinfrastruktur und zu den im Übrigen bereits zugesagten und beschlossenen Finanzhilfen des Bundes („Vorabmilliarde“, Forderung Kinderbetreuung, Flüchtlingsmilliarde) zugesagt. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch möglichst vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde mittlerweile in den Bundesrat eingebracht, dort ist die erste Beratung am 8. Mai 2015 vorgesehen. Der Gesetzesentwurf ist zwar mit der davon völlig unabhängigen „Flüchtlingsmilliarde“ verknüpft, mit der die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern entlastet werden sollen. Ob dies Probleme macht, bleibt abzuwarten. Als Förderzeitraum ist die zweite Hälfte 2015 bis Ende 2018 vorgesehen. Das Investitionsprogramm ist zweigeteilt in
Die Mittel aus dem Sondervermögen (Nr. 1) werden vorab auf die Länder verteilt. Dabei will der Bund nicht den in solchen Verteilungsfragen üblichen sogenannten Königsteiner Schlüssel anwenden, wonach der Anteil für Rheinland-Pfalz etwa 5 % oder rund 175 Mio. Euro betragen hätte. Vielmehr soll die Verteilung nach einem neuen Schlüssel erfolgen, der sich zu je einem Drittel aus den Kriterien Höhe der Kassenkredite, Einwohnerzahl sowie Zahl der Arbeitslosen zusammensetzt. Dadurch erhält Rheinland-Pfalz einen Betrag von 253,2 Mio. Euro, also 78 Mio. Euro mehr als nach Königsteiner Schlüssel. Dass dies nicht allen Bundesländern gefällt, ist deutlich erkennbar. Deswegen kann über eine Verteilung der Höhe erst nach dem Bundesratsbeschluss gesprochen werden. Was die Bereiche angeht, für die diese Mittel bereitstehen, hat sich der Bund verfassungsrechtlich an Art. 104b GG zu halten, wonach der Bund nur in den Bereichen Telekommunikation, öffentliche Fürsorge, Bodenrecht, wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung tätig werden darf. Daraus sind folgende drei Förderbereiche entwickelt worden:
Die Förderquote soll 90% betragen, 10% Eigenanteil sind kommunal zu stemmen, können aber auch vom Land unterstützt werden. Wir sind sehr frühzeitig in die Verteilungsüberlegungen des Landes eingebunden worden. Erste Überlegungen werden jetzt gerechnet. GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2015 Winfried Manns Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes |
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