Aufwandsentschädigung weiterhin rentenunschädlichDie Aufwandsentschädigung hat also keine „rentenschädlichen“ Auswirkungen. In der Pressemitteilung der Parlamentarischen Staatssekretärin Julia Klöckner (MdB) vom heutigen Tage wird weiter informiert, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geben werde. Die umstrittene Anrechnung falle jedoch sofort weg.
Klöckner bezeichnete dies als „großen Erfolg für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz.“ Dieses Ergebnis geht auf die Initiativen und seit nunmehr 1 ½ Jahren betriebenen intensiven Bemühungen des GStB zurück. Es wird davon ausgegangen, dass das Thema bis Ende des Jahres geklärt ist.
Der Verband freut sich, Ihnen dieses doch sehr deutliche „Zwischenergebnis“ mitteilen zu können.
Des Weiteren hat der GStB vom Pressedienst der Landesregierung erfahren, dass diese vorsorglich eine Bundesratsinitiative vorbereitet hat, um den betroffenen Ehrenbeamten zu helfen. Insoweit darf auf die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten in der Mitgliederversammlung des GStB am 08.11.2010 in Trier verwiesen werden.
In diesem Zusammenhang: Der GStB hat bis heute keine Informationen von der Deutschen Rentenversicherung erhalten! Anderslautende Aussagen der Deutschen Rentenversicherung sind falsch! Die Deutsche Rentenversicherung hat mit ihrer Pressemitteilung vom 10.11.2010 dies bestätigt. Dort ist ausgeführt: "Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative angekündigt, derartige Aufwandsentschädigungen in den kommenden fünf Jahren nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, diese Regelung bereits im Vorgriff zu berücksichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung wird entsprechend verfahren." Wir werden uns mit Nachdruck für eine dauerhafte Regelung im Sinne des Ehrenamtes einsetzen. |
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